Ergebnisverbesserung durch Fördermittel
Aktuell - Verwaltungsrat der BA stellt Nachtragshaushalt für 2009 fest
Nicht immer findet man die Idealbesetzung für eine offene Stelle, jedoch viele Menschen mit Potential und Entwicklungsmöglichkeiten. Menschen, denen zum Beispiel eine bestimmte Qualifikation fehlt oder die nur über eine artverwandte Ausbildung verfügen, die aber die Grundvoraussetzung und die Motivation besitzen, um im Unternehmen erfolgreich zu sein.
§ 17 SGB III - Grundsatz
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
§ 218 SGB III – Eingliederungszuschuss
Der Eingliederungszuschuss darf 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden.Für Schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen ..
Förderungsmöglichkeiten:
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Mit diesen Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten sollen die Minderleistungen von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern ausgeglichen werden, wenn sie ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Eingliederungszuschüsse für besondere Personengruppen
- Ältere Arbeitnehmer (Bewerber über 50 Jahre)
- Jüngere Arbeitnehmer (Bewerber bis 24 Jahre)
- Menschen mit Behinderung
- Alleinerziehende (Mütter oder Väter)
- Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer ( Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als 12 Monaten)
Weitere Zuschussarten:
- Beschäftigungszuschuss bis zu 75 % (Förderung Langzeitarbeitsloser mit
Vermittlungshemmnissen);
- Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bei Qualifizierung für den weiterbildungsbedingten
tatsächlichen Arbeitsausfall;
- WeGebAU Weiterqualifizierung gering qualifizierter und beschäftigter
Arbeitnehmer in Unternehmen.
- Jobperspektive (individuelle Beschäftigungszuschüsse für Langzeitarbeitslose)
- Initiative 50 Plus (Menschen über 55 Jahre – individuelle Fördermöglichkeiten)
- diverse Fördermöglichkeiten auf Länderebene (siehe hierzu diverse Sonderregelungen
vor Ort).
Die Fördermittel sind zu beantragen, je nach Status des arbeitsuchenden Menschen, bei:
Agentur für Arbeit (Sitz des Arbeitgebers bzw. zuständige Geschäftsstelle)
Kommunalen Trägern ( z. B. ARGE)
Rentenversicherungsträger (BfA bzw. LVA)
Berufsgenossenschaft
Berufsförderungswerk der Bundeswehr.
Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses.
Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie die tariflichen Arbeitsentgelte oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, die für vergleichbare Tätigkeit ortsüblichen Arbeitsentgelte und soweit sei die Betragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung nicht übersteigen, sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig.
Die Zuschüsse werden zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderungsdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden angepasst, wenn sich das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt verringert.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten oder die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten 4 Jahre vor Förderungsbeginn mehr als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war . ....
Bitte beachten Sie neben den hier genannten Förderungsmöglichkeiten auf regionale arbeitsmarktspezifische Fördermöglichkeiten, die vor Ort angeboten werden.
Darüber hinaus empfehlen wir einen sehr engen und partnerschaftlichen Kontakt zu der jeweiligen Agentur für Arbeit am Sitz der Geschäftsstelle bzw. des Unternehmenssitzes. In aller Regel ist der jeweilige Arbeitgeberservice Ansprechpartner.